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„Arbeit 4.0“ und die Zukunft des Sozialstaats

Datum: 04.07.2017

Kurzbeschreibung: Der Weg in die digitale „Arbeitswelt 4.0“ und die immer wieder neu zu beantwortenden Frage nach der Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme, die an das Entgelt einer „Beschäftigung“ anknüpft, stellen die Sozialgerichte vor neue Herausforderungen.

Der Weg in die digitale „Arbeitswelt 4.0“ und die immer wieder neu zu beantwortenden Frage nach der Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme, die an das Entgelt einer „Beschäftigung“ anknüpft, stellen die Sozialgerichte vor neue Herausforderungen, beschrieb die Präsidentin des Landessozialgerichts Baden-Württemberg, Heike Haseloff-Grupp, die kommenden Aufgaben der Sozialgerichtsbarkeit. Zeit und Ort der Arbeitsleistung spielen im vernetzten „virtuellen“ Raum eine immer geringere Rolle, aber auch im Gesundheitswesen haben sich zuletzt eine Fülle von Sachverhalten gezeigt, bei denen die Frage, ob überhaupt ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis vorliegt, zwischen Behörden und den betreffenden Personen im Streit war.

Die Gesamteingänge im Jahr 2016 in der Sozialgerichtsbarkeit Baden-Württemberg sind im Vergleich zum Vorjahr auf anhaltend hohem Niveau nur leicht zurückgegangen. An den acht erstinstanzlichen Gerichten gingen 32.127 Klagen ein (2015: 32.598), beim Landessozialgericht 3.365 Berufungen (2015: 3.466). Hinzu kamen in der ersten Instanz 2.839 Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes (2015: 3.074), am Landessozialgericht gingen 550 Verfahren im Eilrechtsschutz ein (2015: 540). Es ist gelungen, die unverändert hohen Bestände weiter abzubauen. Die Gerichtspräsidentin stellte den großen Arbeitseinsatz aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gerichtsbarkeit heraus und bedankte sich für deren Engagement. Die durchschnittliche Verfahrenslaufzeit bei den Berufungen konnte auf dem guten Wert des Vorjahres (12,0 Monate) gehalten werden.

An den acht Sozialgerichten in Baden-Württemberg sind derzeit rund 120 Richterinnen und Richter tätig; am Landessozialgericht stehen knapp 50 Richterplanstellen zur Verfügung. Hinzu kommen in beiden Instanzen mehr als 1.600 ehrenamtliche Richterinnen und Richter, ein eindrucksvoller Beleg für die große Bedeutung des Ehrenamts in der Sozialgerichtsbarkeit.

Dr. Steffen Luik
Richter am Landessozialgericht
- Pressesprecher -



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